Bauwerksabdichtung: neue Normen DIN 18531 bis 18535

Neue Regeln für die Bauwerksabdichtung: Seit Juli 2017 gelten bereits die neuen Normen DIN 18531 bis 18535. Sie sind dem aktuellen Stand der Technik angepasst und ersetzen die zehnteilige Norm DIN 18195 Bauwerksabdichtungen. Bis dahin galt diese als für das Bauwesen maßgebliche Regelwerk in Deutschland, obwohl sich die Abdichtungstechnologie in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten grundlegend geändert hatte.

So wurde beispielsweise die in der Praxis bewährte Verbundabdichtung in das neue Regelwerk mit aufgenommen und hat somit den Status einer Normabdichtung erhalten. Vor der neuen Norm regelte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) in seinem herausgebrachten Merkblatt “Verbundabbdichtungen” die fachgerechte Planung und Ausführung.

Das ist neu:

Erstmals werden in den neuen Normen die Bauwerksabdichtungen bauteilbezogen geregelt – und nicht mehr nach Art der Wasserbeanspruchung. So soll künftig Mängeln bei der Planung und Ausführung von Abdichtungen besser vorgebeugt werden, die häufig zu Feuchte in Bauwerken und damit zu Gebäudeschäden führen. Die Inhalte der DIN 18195 wurden deshalb gemäß der jeweiligen Abdichtungsaufgaben in fünf neue Einzelnormen aufgeteilt und dem Stand der Technik angepasst: DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen; DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton; DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen; DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen; DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken.

Mit klar voneinander abgegrenzten Zuständigkeitsbereichen, einer einheitlichen Struktur und der Aufnahme neuer Abdichtungsstoffe sollen sie die Anwendung in der Praxis künftig vereinfachen. Die DIN 18195 wurde zurückgezogen und als reine Begriffsnorm neu herausgegeben.

Regelwerke für die Verwendung von Verbundabdichtungen Alt vs. Neu

Normgerechte Abdichtungen

Abdichtungsnormen
DIN 18534, DIN 18531, DIN 18535

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Für Sie auch zu beachten:

Wie auch bisher gelten die neuen Regelungen für Neubauten und nicht für nachträgliche Bauwerksabdichtungen an Altbauten oder Denkmälern. Bei Sanierungen sind sie nur dann anzuwenden, wenn dabei Verfahren eingesetzt werden können, die in den neuen Abdichtungsnormen beschrieben sind.

Quelle: Baunetz Wissen